ABGB: § 879
KSchG: §§ 28, 29
Die in den AGB einer Bank bei Konsumkrediten vorgesehene einmalige Bearbeitungsgebühr von 2,5 % bzw bei hypothekarisch besicherten Verbraucherkrediten von 1,0 % ist zulässig.
ABGB: § 879
KSchG: §§ 28, 29
Die in den AGB einer Bank bei Konsumkrediten vorgesehene einmalige Bearbeitungsgebühr von 2,5 % bzw bei hypothekarisch besicherten Verbraucherkrediten von 1,0 % ist zulässig.