Der OGH ersucht den EuGH um Vorabentscheidung, ob auf § 896 ABGB gestützte Regressforderungen eines Mitkreditnehmers, der die gesamten Kreditraten trägt, gegen den anderen Kreditnehmer am internationalen Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts (Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012 = Art 5 Nr 1 EuGVVO 2001) geltend gemacht werden können.