Der OGH hat dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art 3 Abs 1 lit b und Abs 4 der VO (EG) 139/2004 [über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ("FKVO")] dahin auszulegen, dass im Fall des Wechsels von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle an einem bestehenden Unternehmen, wobei das vormals allein kontrollierende Unternehmen weiterhin mitkontrollierend beteiligt bleibt, nur dann ein Zusammenschluss bewirkt wird, wenn dieses Unternehmen auf Dauer alle Funktionen einer selbstständigen Einheit aufweist? OGH als KOG 31. 3. 2016, 16 Ok 1/16g (beim EuGH anhängig zu C-248/16 , Austria Asphalt).