Wird ein Umsatz nach dem Entstehen der Steuerschuld rückgängig gemacht, etwa ein Kauf aufgrund von Mängeln des Kaufgegenstandes rückabgewickelt, ergibt sich die Berichtigung der Umsatzsteuerschuld aus § 16 Abs 3 Z 3 UStG. Fraglich ist, ob es in diesem Zusammenhang einer Rechnungsberichtigung bedarf. - VwGH 10. 3. 2016, 2013/15/0125.