Vor Einführung von § 62a und § 83 Abs 3 EStG mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 und dem AbgÄG 2014 ist bei Schwarzzahlungen an Arbeitnehmer grundsätzlich keine Nettolohnvereinbarung zu unterstellen. - VwGH 10. 3. 2016, Ra 2015/15/0021.
Vor Einführung von § 62a und § 83 Abs 3 EStG mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 und dem AbgÄG 2014 ist bei Schwarzzahlungen an Arbeitnehmer grundsätzlich keine Nettolohnvereinbarung zu unterstellen. - VwGH 10. 3. 2016, Ra 2015/15/0021.