B-VG: Art 140
VfGG: § 62a
Gem Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG kann eine Person, die als Partei einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, "aus Anlass eines gegen diese Entscheidung erhobenen Rechtsmittels" den Antrag auf Prüfung eines Gesetzes stellen. Der Wortlaut dieser Vorschrift dürfte es zumindest nicht ausschließen, dass auch die gegnerische oder eine sonst am Verfahren beteiligte Partei aus Anlass eines Rechtsmittelverfahrens einen solchen Antrag stellt. Auch die Entstehungsgeschichte dürfte für diese Interpretation sprechen.