IO: §§ 66, 69
ZPO: §§ 266
Es besteht kein Raum für einen Prima-facie-Beweis, wonach mit dem Nachweis der Uneinbringlichkeit fälliger Schulden bei späterem Zusammenbruch der Gesellschaft schon der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit erbracht sei.
IO: §§ 66, 69
ZPO: §§ 266
Es besteht kein Raum für einen Prima-facie-Beweis, wonach mit dem Nachweis der Uneinbringlichkeit fälliger Schulden bei späterem Zusammenbruch der Gesellschaft schon der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit erbracht sei.