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Keine Wettbewerbsverletzung durch private Rettungsdienste

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/248RdW 2016, 327 Heft 5 v. 17.5.2016

UWG: § 1

TRG 2009: §§ 1, 3, 4, 17

Das Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009 (TRG 2009) regelt zweifelsfrei nur den "öffentlichen Rettungsdienst" (§ 1 Abs 1 TRG 2009) und bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass (sonstige) Rettungsleistungen außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes ohne Vertrag mit dem Land Tirol nicht angeboten werden dürften.

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