UWG: § 1
TRG 2009: §§ 1, 3, 4, 17
Das Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009 (TRG 2009) regelt zweifelsfrei nur den "öffentlichen Rettungsdienst" (§ 1 Abs 1 TRG 2009) und bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass (sonstige) Rettungsleistungen außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes ohne Vertrag mit dem Land Tirol nicht angeboten werden dürften.