UWG: § 1
AWG 2002: § 2
Werden Alttextilien in entsprechenden Sammelcontainern gesammelt, so sind diese wegen des überwiegenden Entledigungswillens als Abfall iSd AWG 2002 zu qualifizieren.
UWG: § 1
AWG 2002: § 2
Werden Alttextilien in entsprechenden Sammelcontainern gesammelt, so sind diese wegen des überwiegenden Entledigungswillens als Abfall iSd AWG 2002 zu qualifizieren.