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Lohndumping: Zustellung des Straferkenntnisses an tschechischen Geschäftsführer

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaRdW 2016/231RdW 2016, 306 Heft 5 v. 17.5.2016

In einem aktuellen Erkenntnis hat der VwGH klargestellt, dass die Zustellung eines ausschließlich in deutscher Sprache verfassten Straferkenntnisses (hier: wegen Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen entsendeter ausländischer AN nach § 7i Abs 4 iVm § 7d AVRAG) an den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit Sitz in Tschechien auch ohne Übersetzung in die tschechische Sprache rechtswirksam ist, wenn der Geschäftsführer der deutschen Sprache mächtig ist. VwGH 1. 3. 2016, Ra 2015/11/0097.

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