Nach Ansicht des dt BGH steht dem Verbraucher das Recht, das Fernabsatzgeschäft zu widerrufen, grds unabhängig von seinen Motiven zu. Er könne es auch deshalb ausüben, wenn der Unternehmer nicht auf seinen Wunsch eingeht, den vereinbarten Preis in Hinblick auf ein in der Zwischenzeit aufgefundenes günstigeres Konkurrenzanbot zu reduzieren. BGH 16. 3. 2016, VIII ZR 146/15.