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Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Vermögensübertragung auf eine Privatstiftung

SteuerrechtSen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornRdW 2016/218RdW 2016, 284 Heft 4 v. 18.4.2016

Erfüllt die Privatstiftung eine gesetzliche Verpflichtung, wie insb einen gesetzlichen Pflichtteilsergänzungsanspruch, so tätigt sie damit keine Zuwendung iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG. Vereinbarungen über eine Pflichtteils(ergänzungs)zahlung können allerdings eine verdeckte Zuwendung enthalten. Zu beachten ist auch: Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entsteht erst gar nicht, wenn den potenziellen Noterben eine hinreichend starke Stellung als Begünstigte der Privatstiftung eingeräumt ist.

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