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Anlegerschaden - Haftung des Abschlussprüfers

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek und Barbara TumaRdW 2016/184RdW 2016, 255 Heft 4 v. 18.4.2016

ABGB: §§ 1295, 1299

UGB: §§ 273, 274, 275

Die Beurteilung, ob eine Abschlussprüfung lege artis durchgeführt wurde, ist aufgrund der gesetzlichen Grundlagen eine quaestio mixta, die sowohl Tatsachen- als auch Rechtselemente enthält. Für die Beurteilung, ob eine Abschlussprüfung lege artis durchgeführt wurde, sind daher im Tatsachenbereich die geprüften Daten und die ihnen zugrunde liegenden wesentlichen unternehmensinternen Vorgänge sowie die Prüfungsmethoden und -schritte zu erheben, aber auch der Inhalt der zum Prüfungszeitpunkt veröffentlichten nationalen und internationalen Standards der beteiligten Verkehrskreise. Der rechtlichen Beurteilung unterliegt es, ob die strittige Prüfung unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände den umschriebenen gesetzlichen Anforderungen entsprach.

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