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VwGH: Ersatz von Verwaltungsstrafen steuerpflichtig

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2016/164RdW 2016, 214 Heft 3 v. 23.3.2016

Begeht der Dienstnehmer in Ausübung seines Berufes eine Verwaltungsübertretung (hier: wegen unrechtmäßiger Ausländerbeschäftigung) und wird ihm die deshalb verhängte Verwaltungsstrafe ersetzt, so bilden die Ersatzzahlungen Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. - VwGH 10. 2. 2016, 2013/15/0128.

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