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Arbeits- und Datenschutzrechtliches zu Personalakten

ArbeitsrechtDr. Andreas GerhartlRdW 2016/147RdW 2016, 195 Heft 3 v. 23.3.2016

Zwar ist der Arbeitgeber nicht zur Führung von Personalakten über seine Arbeitnehmer verpflichtet, dennoch ist dies üblich und idR auch zweckmäßig. Nähere Vorschriften über die Führung von Personalakten fehlen jedoch, sodass Zweifelsfragen anhand allgemeiner Grundsätze und Prinzipien gelöst werden müssen.

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