FBG: § 24
Bei einer (auch schon ursprünglich) unzulässigen Firma dürfen Zwangsstrafen verhängt werden. Auch eine seit fast 30 Jahren unzulässige Firma kann Gegenstand von Zwangsstrafenverfahren sein.
OGH 31. 7. 2015, 6 Ob 151/15x
FBG: § 24
Bei einer (auch schon ursprünglich) unzulässigen Firma dürfen Zwangsstrafen verhängt werden. Auch eine seit fast 30 Jahren unzulässige Firma kann Gegenstand von Zwangsstrafenverfahren sein.
OGH 31. 7. 2015, 6 Ob 151/15x