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Crowdfunding nach dem Alternativfinanzierungsgesetz

WirtschaftsrechtPD Dr. Nicolas RaschauerRdW 2016/58RdW 2016, 87 Heft 2 v. 18.2.2016

Im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurde die Schaffung eines Rechtsrahmens für alternative Finanzierungsprojekte, insb Bürgerbeteiligungsmodelle, in Aussicht gestellt.11Manuskript zum gleichnamigen Vortrag, den der Verfasser am 9. 11. 2015 an der Universität Innsbruck gehalten hat. Um die Länge des Beitrages im überschaubaren Rahmen zu halten, wurden lediglich einzelne weiterführende Quellenverweise eingearbeitet. Mit dem am 1. 9. 2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetz des Bundes22In weiterer Folge AltFG, idF BGBl I 2015/117. ist die Bundesregierung ihrer Ankündigung nachgekommen. Die Bedeutung des neuen Regelungsrahmens lässt sich ua am Beispiel einer kleinen niederösterreichischen Gemeinde erkennen, die anhand eines Bürgerbeteiligungsmodells eine Photovoltaikanlage errichten wollte, letztlich aber am BVwG und der FMA gescheitert ist.33Siehe weiterführend N. Raschauer, Über eine kleine Photovoltaikanlage und das Einlagengeschäft - oder warum man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte, ZFR 2014/70. Der nachfolgende Beitrag skizziert Anwendungsbereich und wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes.

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