Im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurde die Schaffung eines Rechtsrahmens für alternative Finanzierungsprojekte, insb Bürgerbeteiligungsmodelle, in Aussicht gestellt.1 Mit dem am 1. 9. 2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetz des Bundes2 ist die Bundesregierung ihrer Ankündigung nachgekommen. Die Bedeutung des neuen Regelungsrahmens lässt sich ua am Beispiel einer kleinen niederösterreichischen Gemeinde erkennen, die anhand eines Bürgerbeteiligungsmodells eine Photovoltaikanlage errichten wollte, letztlich aber am BVwG und der FMA gescheitert ist.3 Der nachfolgende Beitrag skizziert Anwendungsbereich und wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes.