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VwGH: Korrektur der ImmoESt nur in der Veranlagung

SteuerrechtRdW 2016/38RdW 2016, 53 Heft 1 v. 22.1.2016

Erachtet der Veräußerer eines Grundstücks die vom Parteienvertreter berechnete und abgeführte ImmoESt für zu hoch, steht ihm nur die Veranlagung offen, um einen bescheidmäßigen Abspruch über die richtige Höhe der Steuer und damit eine allfällige Korrektur der ImmoESt zu erreichen. - VwGH 26. 11. 2015, Ro 2015/15/0005.

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