AngG: § 27 Z 1
Bei der Überprüfung, ob der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 letzter Fall AngG vorliegt, werden im Allgemeinen an Angestellte in leitender Stellung (hier: GmbH-Geschäftsführer) strengere Anforderungen gestellt, weil dem AG aus ihrem allfälligen Fehlverhalten typischerweise auch schwerwiegendere nachteilige Konsequenzen entstehen können.