Die möglicherweise irrführende Bezeichnung für ein Instrument, das ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsprozess halten soll, tritt mit 1. 1. 2016 in Kraft: die Teilpension. Die von einigen als Mogelpackung bezeichnete Maßnahme hat, wenn auch derzeit noch massiv eingeschränkt, durchaus ihren Reiz. Vor allem auch für Arbeitgeber.