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Die Teilpension oder: Altersteilzeit extended

ArbeitsrechtMag. Stefan Schuster, MBARdW 2016/30RdW 2016, 39 Heft 1 v. 22.1.2016

Die möglicherweise irrführende Bezeichnung für ein Instrument, das ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsprozess halten soll, tritt mit 1. 1. 2016 in Kraft: die Teilpension. Die von einigen als Mogelpackung bezeichnete Maßnahme hat, wenn auch derzeit noch massiv eingeschränkt, durchaus ihren Reiz. Vor allem auch für Arbeitgeber.

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