AEUV: Art 101
Steht fest, dass eine Vereinbarung einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgt, müssen ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht geprüft werden.
Enthält ein Geschäftsraummietvertrag über die Vermietung einer Supermarktfläche in einem Einkaufszentrum eine Klausel, die dem Mieter das Recht einräumt, der Vermietung von Gewerbeflächen in diesem Einkaufszentrum an andere Mieter zu widersprechen, bedeutet dies für sich genommen nicht, dass dieser Vertrag eine Einschränkung des Wettbewerbs iSd Art 101 Abs 1 AEUV bezweckt.