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Steuerlich vorteilhafter: Sachbezug (Dienstwohnung) oder doppelte Haushaltsführung?

SteuerrechtMag. Tobias Hayden/MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., Institut für FinanzrechtRdW 2016/632RdW 2016, 847 Heft 12 v. 20.12.2016

Ob der Arbeitnehmer eine Wohnung - beruflich veranlasst - selbst mietet (und diese Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzt) oder diese vom Arbeitgeber (Dienstwohnung als Sachbezug) an den Arbeitnehmer überlassen wird, dürfte steuerrechtlich zu keinem abweichenden Ergebnis führen. Aufgrund der Sonderregelungen ergibt sich aber ein steuerlicher Unterschied.

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