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Verbandsklage: AGB eines Kreditinstituts

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/600RdW 2016, 822 Heft 12 v. 20.12.2016

ABGB: § 879

KSchG: §§ 6, 28, 29

Eine AGB-Klausel, wonach die Aufbewahrung der Bezugskarte in einem abgestellten Fahrzeug als nicht sorgfältige Verwahrung anzusehen ist, ist nicht generell unwirksam (Ablehnung der gegenteiligen Meinung in 1 Ob 88/14v, RdW 2015/207). Etwaige Sonderfälle können nämlich nicht in einer überschaubaren Weise hinreichend konkretisiert werden.

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