ABGB: § 879
KSchG: §§ 6, 28, 29
Eine AGB-Klausel, wonach die Aufbewahrung der Bezugskarte in einem abgestellten Fahrzeug als nicht sorgfältige Verwahrung anzusehen ist, ist nicht generell unwirksam (Ablehnung der gegenteiligen Meinung in 1 Ob 88/14v, RdW 2015/207). Etwaige Sonderfälle können nämlich nicht in einer überschaubaren Weise hinreichend konkretisiert werden.