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Telefonrechnung über 10.000 € wegen Hackerangriffs

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/596RdW 2016, 819 Heft 12 v. 20.12.2016

ABGB: §§ 1295, 1299

Es überspannt nicht die Schutz- und Sorgfaltspflichten des Betreibers von Kommunikationsdiensten, wenn man von ihm verlangt, ihm leicht mögliche Maßnahmen zur Abwehr von Hackerangriffen zu ergreifen. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen macht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1295 ABGB schadenersatzpflichtig.

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