Das AbgÄG 2015 brachte eine umfassende Novellierung der Wegzugsbesteuerung im österreichischen Ertragsteuerrecht. Besondere Bedeutung ist dabei der Änderung des § 6 Z 6 EStG als zentralem Tatbestand der Wegzugsbesteuerung im Rahmen der betrieblichen Einkunftsarten beizumessen. Der vorliegende Beitrag widmet sich einer eingehenden Analyse der neu geregelten Entstrickungsbesteuerung im betrieblichen Bereich und beleuchtet neben den tatbestandlich erfassten Wegzugsfällen insb auch die Änderungen auf der Rechtsfolgenebene.