Ein Auslandsverlust iSd § 2 Abs 8 EStG, der von einer österreichischen KG erzielt wird, muss bereits im steuerlichen Ergebnis laut Feststellungsbescheid nach § 188 BAO enthalten sein, damit ihn die Gesellschafter der KG einkommensteuerlich geltend machen dürfen. - VwGH 15. 9. 2015, Ro 2014/15/0015.
Der Streit ging um Auslandsverluste iSd § 2 Abs 8 EStG.