ArbVG: § 122 Abs 1 Z 3
Fordert ein BR-Mitglied einen AN auf, durch Vortäuschung von Übelkeit eine Störung des fahrplanmäßigen Busbetriebs des AG zu bewirken, und tut er dies im Wissen um die mit einem solchen Kursausfall für den AG verbundenen Unannehmlichkeiten, so ist der Entlassungstatbestand der Untreue im Dienst verwirklicht.