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EuGH-GA: E-Banking - "Mitteilen auf einem dauerhaften Datenträger"

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/482RdW 2016, 657 Heft 10 v. 17.10.2016

Nach Ansicht des Generalanwalts zu einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH handelt es sich um kein "Mitteilen auf einem dauerhaften Datenträger", wenn die Bank eine Information (elektronische Nachricht) über Änderungen des Rahmenvertrags an das Postfach des Kunden im Rahmen des E-Banking übermittelt (E-Banking-Mailbox).

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