Ab wann greift die Vergütung der Normverbrauchsabgabe bei einer Ausfuhr durch Privatpersonen?
Der folgende Beitrag zeigt die Rechtsentwicklung im Licht einer verfassungs- und unionsrechtskonformen Auslegung.
§ 12a NoVAG idF der UFSG-Novelle 2006, BGBl I 2006/143, lautet: