ABHV 2000 idF 2009: Art 3
ABGB: §§ 1002
Die auf Schadenersatzverpflichtungen beschränkte Berufshaftpflichtversicherung (hier für einen Rechtsanwalt) deckt nach ihrem Art 3 ABHV 2000 idF 2009 weder die Vertragserfüllung noch Erfüllungssurrogate.
ABHV 2000 idF 2009: Art 3
ABGB: §§ 1002
Die auf Schadenersatzverpflichtungen beschränkte Berufshaftpflichtversicherung (hier für einen Rechtsanwalt) deckt nach ihrem Art 3 ABHV 2000 idF 2009 weder die Vertragserfüllung noch Erfüllungssurrogate.