Nur anteiliger Vorsteuerabzug der Körperschaften öffentlichen Rechts bei Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen für wirtschaftliche und für hoheitliche Zwecke. - VwGH 30. 6. 2015, 2011/15/0163.
Nur anteiliger Vorsteuerabzug der Körperschaften öffentlichen Rechts bei Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen für wirtschaftliche und für hoheitliche Zwecke. - VwGH 30. 6. 2015, 2011/15/0163.