vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFH: Behinderungsbedingter Umbau einer Yacht keine außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtMag. Bernhard Renner**Der Autor ist Vater einer behinderten Tochter.RdW 2015/464RdW 2015, 529 Heft 8 v. 18.8.2015

Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht erwachsen nach Ansicht des BFH dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind deshalb keine außergewöhnliche Belastung. Es kann insoweit keine Rede davon sein, dass Gründe derart von außen auf den Steuerpflichtigen einwirken, dass er ihnen aufgrund ihrer Existenznotwendigkeit nicht ausweichen kann.11Beschluss des BFH 2. 6. 2015, VI R 30/14.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte