EuZVO: Art 1 Abs 1
Die EuZVO 1393/2007 gilt für die Zustellung in Zivil- und Handelssachen, von denen ua die Haftung des Staats für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte ausgenommen ist. Der Anwendungsbereich ist verordnungsautonom auszulegen.