Im Falle verdeckter Ausschüttung ist die KESt im Normalfall der ausschüttenden Kapitalgesellschaft mit Haftungsbescheid vorzuschreiben. - VwGH 28. 5. 2015, Ro 2014/15/0046.
Im Falle verdeckter Ausschüttung ist die KESt im Normalfall der ausschüttenden Kapitalgesellschaft mit Haftungsbescheid vorzuschreiben. - VwGH 28. 5. 2015, Ro 2014/15/0046.