ASVG: § 67 Abs 10
Wird einem Geschäftsführer einer GmbH eine Meldepflichtverletzung vorgeworfen (hier: Meldung eines zu geringen Entgelts), kann er ein mangelndes Verschulden nicht mit dem Umstand dartun, dass die Lohnverrechnung durch ein externes Lohnverrechnungsbüro durchgeführt wird.