ArbIG: § 4 Abs 6
Bei Beginn einer Betriebskontrolle haben sich Arbeitsinspektionsorgane nach ihrem Eintreffen in der Betriebsstätte oder auf der Arbeitsstelle nach § 4 Abs 6 letzter Satz ArbIG auf Verlangen mit Dienstausweis der Arbeitsinspektion, der vom zuständigen BM auszustellen ist, auszuweisen.