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Herstellung von Betonfertigteilen - keine BUAG-Zuschläge

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2015/408RdW 2015, 446 Heft 7 v. 17.7.2015

BUAG: § 2 Abs 1

Reine Produktionstätigkeiten in einer Halle (hier: Herstellung von Betonfertigteilen als Massenprodukt) sind vom Anwendungsbereich des BUAG grundsätzlich nicht erfasst und es besteht daher auch keine Zuschlagspflicht gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

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