Aufgrund des bereits dargestellten Zusammenhangs der Personalvertretertätigkeit1 mit dem Dienstverhältnis2 soll auf die Thematik des inneren Zusammenhangs dieser beiden Tätigkeiten nicht mehr weiter eingegangen werden. Durch die Festlegung der Steuerpflicht von Tages- und Nächtigungsgeldern durch den 2. LStR-Wartungserlass 20143 stellt sich die Frage, was dies in weiterer Folge für abgabenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Diese Konsequenzen versucht der Beitrag zu skizzieren.