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Konsequenzen aus der Steuerpflicht bei Taggeldern bei Belegschaftsvertretern - weiterhin keine Lohnsteuerpflicht?

SteuerrechtMag. Stefan SchusterRdW 2015/356RdW 2015, 392 Heft 6 v. 16.6.2015

Aufgrund des bereits dargestellten Zusammenhangs der Personalvertretertätigkeit11Da in den LStR das Wort "Personalvertreter" genannt wird, wird in diesem Beitrag dieser Begriff für Belegschaftsvertreter synonym für Organe der Arbeitnehmerschaft iSd § 38 ArbVG verwendet. mit dem Dienstverhältnis22 Schuster, Betriebsratstätigkeit und Werbungskosten - eine Unmöglichkeit? RdW 2014/248, 235. soll auf die Thematik des inneren Zusammenhangs dieser beiden Tätigkeiten nicht mehr weiter eingegangen werden. Durch die Festlegung der Steuerpflicht von Tages- und Nächtigungsgeldern durch den 2. LStR-Wartungserlass 201433Erlass des BMF 17. 12. 2014, BMF-010222/0084-VI/7/2014, BMF-AV Nr 186/2014. stellt sich die Frage, was dies in weiterer Folge für abgabenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Diese Konsequenzen versucht der Beitrag zu skizzieren.

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