Übernimmt der Gesellschafter gegen Entgelt die Haftung für Schulden seiner Kapitalgesellschaft (persönliche Haftung oder Pfandbestellung), so führt dies zu Betriebsausgaben bei der Gesellschaft und zu sonstigen Einkünften nach § 29 Z 3 EStG beim Gesellschafter. - VwGH 30. 4. 2015, 2012/15/0182.