Wird der ausländische Arbeitnehmer, der bei einem österreichischen Arbeitgeber in Österreich beschäftigt war, gekündigt und für die noch verbleibende Zeit bis zum Ende des Dienstverhältnisses bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt, so sind die auf den Zeitraum der Dienstfreistellung entfallenden Bezüge in Österreich zu besteuern. - VwGH 26. 2. 2015, 2012/15/0128.