ArbVG: § 104a
Verlangt der AN vor der Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsinhaber nachweislich, sich mit dem BR zu beraten, so kann innerhalb von zwei Arbeitstagen nach
Seite 312
ArbVG: § 104a
Verlangt der AN vor der Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsinhaber nachweislich, sich mit dem BR zu beraten, so kann innerhalb von zwei Arbeitstagen nach
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