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Alternatives Urlaubssystem eines KV unwirksam

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/285RdW 2015, 311 Heft 5 v. 20.5.2015

KV-AMS: § 8 Abs 2

UrlG: § 12

Der Gesetzgeber hat den KollV-Parteien keine Ermächtigung eingeräumt, vom kalendarischen Urlaubssystem des Urlaubsgesetzes zum Nachteil der AN abzugehen. Sieht nun ein KollV (hier: KV-Arbeitsmarktservice) die Übernahme des für Vertragsbedienstete geltenden Urlaubssystems vor (vgl §§ 27a ff VBG), bei dem eine gewisse Freizeit zunächst "erarbeitet" werden muss und das es auch ermöglicht, dass sich die Freizeitperiode bei einer Änderung des Arbeitszeitausmaßes verkürzt, ist dieses alternative Urlaubsmodell - weil für die AN nachteilig - zur Gänze unwirksam. Die AN sind vielmehr auf die Rechtsansprüche nach dem UrlG zu verweisen, wonach ihnen grundsätzlich pro Arbeitsjahr zwei Urlaubsperioden im Ausmaß von insgesamt 30 bzw 36 Werktagen zustehen und es bei einer Änderung des Arbeitszeitausmaßes zu keiner Änderung des Urlaubsanspruchs kommt.

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