IO: §§ 21, 46
Sieht der Vertrag über die Lieferung von Fernwärme sowohl die monatliche Zahlung des Preises für die abgenommene Wärmemenge als auch die Zahlung eines Investitionskostenbeitrags vor, ist dieser Vertrag als Einheit und die Gesamtleistung als teilbar iSd § 21 Abs 4 IO anzusehen (dh "zeitlich teilbar" in Insolvenzforderung und Masseforderung).