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Prozessfinanzierungsvereinbarung des Insolvenzverwalters

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2015/280RdW 2015, 306 Heft 5 v. 20.5.2015

IO: §§ 90, 114, 117

§ 117 IO zählt die genehmigungspflichtigen Geschäfte taxativ auf. Andere als diese Geschäfte sind daher nicht genehmigungspflichtig, mögen sie auch wirtschaftlich noch so bedeutsam sein. Auch eine Prozessfinanzierungsvereinbarung ist daher im Allgemeinen nicht genehmigungspflichtig iSd § 117 IO, weil diese Angelegenheit in der taxativen Aufzählung dieser Bestimmung nicht enthalten ist.

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