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GmbH & Co KG mit ausländischer Komplementärin - Offenlegungspflicht

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/266RdW 2015, 295 Heft 5 v. 20.5.2015

UGB: §§ 189- 283

Für die Offenlegungspflicht einer in Österreich gegründeten GmbH & Co KG kommt es nicht darauf an, ob die ausländische Kapitalgesellschaft als einzig persönlich haftende Gesellschafterin der inländischen KG selbst zur Offenlegung verpflichtet ist.

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