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Vorabentscheidungsersuchen zur Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/263RdW 2015, 293 Heft 5 v. 20.5.2015

RL 2008/48/EG : Art 2, Art 3

Nach Art 5 Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG ist auch der Kreditvermittler verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte vorvertragliche Informationen über das Kreditverhältnis - ua über den effektiven Jahreszins - zu erteilen (zur österreichischen Umsetzung siehe § 2 Abs 4 und § 6 VKrG).

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