Erteilt ein Unternehmer auf eine Anfrage eines Kunden eine falsche Auskunft, auf deren Grundlage der Kunde (ein Verbraucher) den Kündigungszeitpunkt seines Abonnements (falsch) bestimmt, ist diese Auskunft als "irreführende Geschäftspraxis" iSd RL 2005/29/EG (RL über unlautere Geschäftspraktiken) einzustufen, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen Verbraucher betraf.