§ 2a UWG (Vergleichende Werbung) ist iSd RL 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung (kodifizierte Fassung) auszulegen. Das gilt insb für die Definition des Begriffs "vergleichende Werbung" (Art 2 lit c RL 2006/114/EG ).
§ 2a UWG (Vergleichende Werbung) ist iSd RL 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung (kodifizierte Fassung) auszulegen. Das gilt insb für die Definition des Begriffs "vergleichende Werbung" (Art 2 lit c RL 2006/114/EG ).