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VwGH zur USt bei künstlerischen Leistungen einer GmbH

SteuerrechtRdW 2015/190RdW 2015, 200 Heft 3 v. 17.3.2015

Eine GmbH kann "künstlerische Leistungen" iSd § 3a UStG 1994 erbringen, auch wenn sie sich zur Leistungserbringung eines Dritten, nämlich des von ihr unter Vertrag genommenen Künstlers, bedienen muss. Der umsatzsteuerliche Leistungsort bestimmt sich dann für die GmbH nach den Regeln, die auch zur Anwendung kommen, wenn natürliche Personen künstlerische Leistungen erbringen.

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